Liebe Mitglieder der Tischtennisabteilung,
ab Freitag, den 20. 08. 2021, gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die folgende Regelungen zur Nutzung der Sporthallen bei einer Inzidenz von über 35 vorschreibt:
Alle Hallennutzer unterliegen der 3G-Regelung, geimpft, genesen, getestet. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht im Innenbereich, die Maske darf während der Sportausübung abgenommen werden.
Bei Zuschauern gilt dies ebenso wenn sie einen festen Sitz- oder Stehplatz einnehmen und die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind.
Eine Rückverfolgbarkeit der Hallennutzer ist nicht mehr vorgesehen. Jugendliche mit Schülerausweis und schulpflichtige Kinder gelten als getestete Personen auf Grund zweimaliger Testung je Woche in den Schulen.
Für die Einhaltung dieser Regelungen ist unser Verein verantwortlich, wir werden jeweils täglich Kontrollen durchführen, bitte die entsprechenden Unterlagen jeweils bereit halten.
Mit den besten Grüßen
Manfred Klessa